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| Ich habe nur einen sehr kleinen Kundenstamm. | |
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| Ich werde meine Kundendaten einfach ausdrucken und sie nach Namen sortiert ablegen. So entkomme ich der EU-DSGVO! | |
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| Leider nein, die DSGVO gilt auch für personenbezogene Daten, die in einem Dateisystem abgelegt sind und darunter versteht man auch Papierakten, die nach einem personenbezogenen Kriterium sortiert sind. | |
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| Verdammt! | |
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